Gestaltungsregeln
Ruhender Verkehr
Im Plangebiet gibt es drei verschiedene private Stellplatzmöglichkeiten für Pkws: überdachte Stellplätze, offene Stellplätze und Tiefgaragen.
Überdachte Stellplätze wie Garagen und Carports sind nur auf Grundstücken mit Einfamilien- oder Doppelhäusern erlaubt. Diese müssen sich in Material und Farbe an das zugehörige Gebäude anpassen und können auch Abstellbereiche für Fahrräder umfassen. Offene Stellplätze erhalten ein lineares Rasenfugenpflaster. Gemeinschaftsparkflächen müssen durch Hecken oder Mauern eingefriedet werden, wenn sie an der Stirnseite eines Gebäudes liegen.
Tiefgarageneinfahrten sollen hell und einsehbar gestaltet werden, um Angsträume zu vermeiden. Rolltore können ab einer gewissen Höhe installiert werden. Bei einer Durchfahrtshöhe von 2m sind die Rampen zu überdecken und zu begrünen.
Für E-Mobilität müssen bei Mehrfamilienhäusern und Gemeinschaftsstellplätzen mindestens 10% der Stellplätze mit Ladestationen ausgestattet sein, bei Nichtwohngebäuden sind es 20%. Zudem sollen mindestens 15% der Fahrradstellplätze mit Ladestationen für Elektrofahrräder ausgestattet sein. Ladestationen für E-Bikes und E-Autos sind ein sinnvolles Zusatzangebot für alle Gebäudetypen.
zurück zu Gestaltungsregeln