Kastanienpark Hannover

Gestaltungs­regeln

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Nebenanlagen

Hauseingänge und Vorgartenzonen sollen im Vordergrund stehen und das Straßenbild dominieren. Müllboxen und ähnliche Nebenanlagen dürfen diese Bereiche nicht verdecken, während freistehende Fahrradbügel eine Ausnahme bilden. Auch die an den Anger und Park angrenzenden Grundstückskanten sollen frei von Nebenanlagen sein.

 

Müll-, Fahrrad- und Abstellboxen

Die Nebenanlagen können an drei unterschiedlichen Stellen auf dem Grundstück geplant werden und die Wahl der Variante ist nach Funktionalität frei. Im Allgemeinen gilt, dass der Ort für Abfall, Gartengeräte und Fahrräder dezent und nachhaltig gestaltet sein soll, wobei ein gestalterischer Bezug zum Gebäude durch die Verwendung gleicher Materialien hergestellt werden sollte. Eine Waschbetonoptik ist nicht erlaubt. Überdachungen im Außenraum sollen begrünt werden und hohe eingezäunte Anlagen sind zu vermeiden. Nicht überdachte Fahrradbügel sollen sich harmonisch in die Außenraumplanung einfügen.

1. Anordnung im Gebäude (belüftete Sammelstelle)

Wenn die Räumlichkeiten für Müll, Fahrräder etc. im Gebäude untergebracht sind, dürfen diese nicht in der Fassade sichtbar sein, sondern müssen mit dem Gebäude eine Einheit bilden. Die Entfernung zur Straße darf maximal 25 Meter betragen.


2. Anordnung auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes

Die Nebenanlage soll weit genug von Fassaden mit Öffnungen zu Aufenthaltsorten entfernt sein, um eine Geräusch- und Geruchsbelästigung zu vermeiden.


3. Anordnung auf dem Grundstück im Carport/Garage

Einfamilien- und Doppelhäuser haben die Möglichkeit, Müllentsorgung, Fahrräder usw. im Carport oder in der Garage unterzubringen.


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