Gestaltungsregeln
Nebenanlagen
Hauseingänge und Vorgartenzonen sollen im Vordergrund stehen und das Straßenbild dominieren. Müllboxen und ähnliche Nebenanlagen dürfen diese Bereiche nicht verdecken, während freistehende Fahrradbügel eine Ausnahme bilden. Auch die an den Anger und Park angrenzenden Grundstückskanten sollen frei von Nebenanlagen sein.
Müll-, Fahrrad- und Abstellboxen
Die Nebenanlagen können an drei unterschiedlichen Stellen auf dem Grundstück geplant werden und die Wahl der Variante ist nach Funktionalität frei. Im Allgemeinen gilt, dass der Ort für Abfall, Gartengeräte und Fahrräder dezent und nachhaltig gestaltet sein soll, wobei ein gestalterischer Bezug zum Gebäude durch die Verwendung gleicher Materialien hergestellt werden sollte. Eine Waschbetonoptik ist nicht erlaubt. Überdachungen im Außenraum sollen begrünt werden und hohe eingezäunte Anlagen sind zu vermeiden. Nicht überdachte Fahrradbügel sollen sich harmonisch in die Außenraumplanung einfügen.