Gestaltungsregeln
Heckenarten
Magistrale: Für ein abwechslungsreiches Bild sind Hecken der Arten Carpinus betulus (Hainbuche) und Fagus sylvatica (Rotbuche) vorgeschrieben. Die gewählte Heckenart eines Grundstücks muss an den Grundstücksgrenzen in die Nebenstraßen weitergeführt werden.
Nebenstraßen: In Bereichen ohne spezifische Vorgaben sind folgende Heckenarten zulässig:
- Carpinus betulus (Hainbuche)
- Fagus sylvatica (Rotbuche)
- Acer campestre (Feld-Ahorn)
Für detaillierte Informationen bitte den Gesamtplan Einfriedungen beachten.
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