Gestaltungsregeln
Für das Pflanzen von Bäumen auf privaten Flächen sind bestimmte Anforderungen zu beachten.
Die folgenden Regelungen basieren auf § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB und stellen sicher, dass private und gewerbliche Grünflächen nachhaltig und ökologisch wertvoll gestaltet werden.
Pflanzflächen auf Tiefgaragen
Für Stauden und Hecken: Achten Sie darauf, dass mindestens 70 cm Erde zur Verfügung stehen, damit die Wurzeln genügend Platz haben.
Für Bäume: Hier sollten es mindestens 100 cm durchwurzelbare Erde sein.
Bäume in den allgemeinen Wohngebieten
Pro 200 m² bebaubarem Grundstück muss mindestens ein standortgerechter Laubbaum gepflanzt und dauerhaft gepflegt werden. Diese Regel gilt nicht für Bereiche, in denen Hausgruppen vorgesehen sind.
Pflanzungen in den Gewerbegebieten und Sondergebieten
Pro 200 m² Grundstücksfläche ist mindestens ein standortgerechter Laubbaum und fünf standortgerechte Sträucher zu pflanzen. Auch hier müssen die Pflanzen dauerhaft erhalten werden. Wenn schon Bäume und Sträucher vorhanden sind, können diese mitgezählt werden.
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