Gestaltungsregeln
Balkone und Loggien
Bei Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie bei Gewerbegebäuden sind ausschließlich Loggien erwünscht. Mehrfamilienhäuser dürfen neben Loggien auch Balkone haben
Durch Staffelgeschosse oder Rücksprünge in der Gebäudekubatur können zudem Terrassen entstehen, die zusätzlichen, privaten Freiraum bieten.
Balkone sollen als integraler Bestandteil des Gebäudes wirken und nicht als nachträglich angefügte Elemente. Daher müssen die Balkonbrüstungen zu mindestens 75% geschlossen sein. Bei Loggien ist dies nicht erforderlich, da sie bereits als Teil des Baukörpers gelten.
Die Farbgestaltung der Balkone und Loggien soll harmonisch auf die Fassadenfarbe abgestimmt sein. Starke Farbkontraste sind unerwünscht, um ein einheitliches und ästhetisches Erscheinungsbild zu gewährleisten.
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